Zu einer Vorlage aus Schweden hat der EuGH entschieden, dass Schönheitsoperationen nicht per se umsatzsteuerbefreit sind. Die Befreiung gilt nur für den Fall, dass der Eingriff von fachlich befähigtem Personal vorgenommen wird und medizinisch-therapeutisch indiziert ist und nicht für Eingriffe mit kosmetischem Ziel. Auf die subjektive Vorstellung der Person, an der der Eingriff vorgenommen wird, kommt es dabei nicht an (EuGH 21.3.13, C-91/12).
Die Frage, ob die Tätigkeit eines ästhetisch-plastischen Chirurgen bei Schönheitsoperationen als ärztliche Heilbehandlung anzusehen und nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei ist, schien eigentlich geklärt.
Das ambulante Gesundheitswesen ist ein dynamisch wachsender Markt, der zudem durch die ihm eigene Sonderkonjunktur gegenüber Finanz- und Wirtschaftskrisen relativ immun ist. Wer sich als Berater strategisch gut ...
Es wird festgestellt, dass die Buchführung der Klägerin nicht aus dem Grund als formal ordnungswidrig angesehen werden kann, weil ein Buchführungsprogramm verwendet wird, welches aufgrund seines Alters u.a. keine CD-Roms und keine WinIDEA-fähigen Daten erstellen kann (FG Münster 15.1.13 , 13 K 3764/09, n.rkr.).
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die Einlage von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bereits im Zeitpunkt der Einlage gewinnmindernd zu berücksichtigen. Oder kann die Einlage eines Wirtschaftsguts ...
Viele für die Praxis wichtige Rechtsentwicklungen nimmt der steuerliche Berater erst am Ende als Entscheidung des BFH, BVerfG oder des EuGH wahr. Um von Anfang an von Neuerungen profitieren zu können, haben wir für ...
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Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG ist für Freiberufler nicht nur meist steuerlich attraktiver als etwa eine GmbH; sie verheißt darüber hinaus eine ähnliche Haftungsbeschränkung für den Freiberufler wie die GmbH. Ob diese Verheißung tatsächlich trägt, d.h. ob der Freiberufler eine solche gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung, etwa aus einer Kommanditistenstellung, erlangen kann, ist im Ergebnis jedoch zweifelhaft.