Die Zulassungsgremien sind bei der Auswahlentscheidung verpflichtet, die in § 103 Abs 6 S. 2 SGB V angesprochenen „Interessen“ der in der Praxis verbleibenden Ärzte zu gewichten. Je deutlicher sich der Eindruck aufdrängt, die BAG sei vorrangig gegründet worden, um über die erwähnte Vorschrift auf die Nachbesetzung Einfluss nehmen zu können, je kürzer die BAG tatsächlich bestanden hat und je weniger ‑ z.B. bei einer überörtlichen BAG ‑ die Praxen der beteiligten Ärzte tatsächlich über einen ...
Der Investitionsabzug ist nicht nur dann rückgängig zu machen, wenn gar keine Investition erfolgt, sondern auch dann, wenn ein anderes Wirtschaftsgut als dasjenige, das bei Vornahme des Investitionsabzugs benannt ...
Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S. des § 4 Abs. 1 EStG kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur ...
In der Frage, ob ein Apotheker die von seiner Software einzeln aufgezeichneten Barverkäufe in der Betriebsprüfung vorzulegen hat, stellt sich das FG Münster (10.10.13, 2 K 4112/12 E) auf die Seite des FG Hessen: Es reicht, wenn die baren Tageseinnahmen ordnungsgemäß durch Tagesendsummenbons festgestellt sind. Das FG Münster ließ die Revision mit Blick auf die anhängigen Verfahren beim BFH X B 80/12 und X R 29/12 wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.
Am 13.12.13 hat die Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein eine Veranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung des BSG zum Vertragsarztrecht abgehalten. Referent war der Vorsitzende des 6.
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i.V. mit § 4 Abs.
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Die Steuersatzermäßigung für die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG umfasst sonstige Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) und die Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) von Zahnersatz, nicht indes die Lieferung anderer Gegenstände (z.B. Beatmungsmasken). (BFH 24.10.13, V R 14/12)