Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt der Abfluss bereits mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im Zeitpunkt der Kontobelastung (FG Rheinland-Pfalz 18.3.13, 5 K 1875/10, rkr.).
Seit 1.1.13 müssen Arbeitgeber und Unternehmer Lohnsteueranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen und Umsatzsteuervoranmeldungen als authentifizierte Daten an das ...
Wird der Pkw zwischen 10 % und 50 % für rein betriebliche Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis genutzt, stellt sich die Frage, ob es für vorteilhafter ist, den Pkw als (gewillkürtes) Praxisvermögen ...
Eine Buchwertfortführung i.S. von § 6 Abs. 3 EStG kann auch bei der Zurückbehaltung vormals wesentlicher Betriebsgrundlagen vorliegen (FG Niedersachsen 16.8.13, 2 K 172/12, Rev. zugelassen).
Wird der Pkw zu mehr als 50 % für die Praxis genutzt, können grundsätzlich alle Kosten, die für das Fahrzeug anfallen, als Praxiskosten angesetzt werden (z.B. Benzin, Autowäsche, KFZ-Steuer, Versicherung, ...
Immer wieder taucht die Frage auf, wie der Arzt den Pkw am besten steuerlich absetzen kann. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Nicht immer ist es günstiger, den Pkw dem Praxisvermögen zuzuordnen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
§ 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG werden von der Finanzverwaltung und vom BFH unterschiedlich ausgelegt. In einem Schreiben (BMF 12.9.13, IV C 6 - S 2241/10/10002) bleibt die Finanzverwaltung vorerst bei ihrer Linie.