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    Gegen die Beratung vor dem Regress ist der Klageweg gegeben

    | Eine Klage ist bereits gegen die Beratung im Richtgrößenprüfung zulässig; denn die Beratung ist eine Vorstufe zum Regress. Meinungsverschiedenheiten z.B. um Praxisbesonderheiten können so bereits ausgetragen werden, bevor es zum Regress kommt (BSG 5.6.13, B 6 KA 40/12 R). |

     

    Auslöser des Rechtsstreits war die Überschreitung der Arzneiverordnungs-Richtgröße 2006 um 25,92 %. Der Prüfungsausschuss setzte deshalb einen Regress in Höhe von rund 3.000 EUR fest. Der Beschwerdeausschuss wandelte diesen in eine „Beratung“ um, weil diese nach neuem Recht seit Anfang 2012 dem Regress vorgeht.

     

    Die Revision der Ärzte hat das BSG zurückgewiesen. Zu Recht habe das SG die Klage gegen die Festsetzung einer Beratung im Rahmen der Richtgrößenprüfung abgewiesen:

     

    • Der Beschwerdeausschuss hat seinen Ermittlungspflichten genügt. Hinweis der Klägerin auf die Betreuung von Pflegeheimpatienten ist durch eine Überprüfung des Anteils der Patienten mit Demenzerkrankung, der Häufigkeit von Wundversorgungen, der Abweichungen vom Diagnosespektrum der Vergleichsgruppe und nicht zuletzt durch eine Überprüfung der Verordnungen für die namentlich genannten Patienten nachgegangen worden. Die dabei festgestellten Mehrkosten sind als Praxisbesonderheit berücksichtigt worden.

     

    • Darüberhinausgehende Besonderheiten hätten von der Klägerin im Einzelnen dargelegt werden müssen. Weder der generelle Vortrag der Betreuung von Bewohnern eines Pflegeheims, noch das Vorbringen, durch hochbetagte Patienten entstünden besonders hohe Kosten, reichen aus, um einen Mehraufwand bei den Verordnungskosten zu rechtfertigen.

     

    PRAXISHINWEIS | Seit Anfang 2012 gilt der „Vorrang der Beratung“. Bei einer erstmaligen Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 15 Prozent (statt bislang 25) erfoglt zunächst eine (in aller Regel schriftliche) individuelle Beratung. Ein Erstattungsbetrag kann bei künftiger Überschreitung erstmals für den Prüfzeitraum nach der Beratung festgesetzt werden.

     
    Quelle: ID 42242838