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Neu beim BFH anhängige Verfahren für Freiberufler
| Der BFH hat unter anderem folgende Revisionen zum Umsatzsteuersatz bei Schwimmkursen und Floating und zur Auflösung einer Ansparabschreibung mitgeteilt. |
- Umsatzsteuerbefreiung oder ermäßigter Steuersatz: Sind die Umsätze aus dem Betrieb einer Schwimmschule umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bzw. mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG zu besteuern? (FG Münster 13.12.11, 15 K 1041/08 U, Rev. BFH V R 19/13)
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Unterliegen die Umsätze aus der Verabreichung von Starksolebädern, dem sog. „Floaten“ oder „Floating“ in besonderen Becken oder Tanks, dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG? (FG München 8.2.12, 3 K 1738/09, Rev. BFH V R 24/13) Vergleiche zum gleichen Thema auch: FG Baden-Württemberg, 23.7.12, 9 K 2780/09, Rev. BFH V R 23/12)
- Investitionsabzugsbetrag, Ansparabschreibung: Ist die Auflösung einer in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibung nebst Gewinnzuschlag im Rahmen einer Einnahmenüberschuss-Rechnung als Betriebseinnahme bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Gewinngrenze zu berücksichtigen? (FG Köln 10.4.13, 4 K 2910/10, Rev. BFH VIII R 29/13)
Quelle: ID 42233830