Der BFH (1.10.25, X R 16/23, X R 17/23) stellt klar, dass für die Gewinngrenze von 200.000 EUR beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG der steuerliche Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG maßgeblich ist. Dazu gehören auch außerbilanzielle Korrekturen, insbesondere die Hinzurechnung der Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG.
Auch in der Woche nach Ostern tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler im AStW-Podcast in die aktuellen Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil geben sie einen Überblick über wichtige ...
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn beispielsweise der Ehemann seine Rente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nimmt und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für die ...
Der BFH (13.11.25, IV R 24/23) verneint bei einer stillen Beteiligung durch reine Dienstleistungserbringung ein Mitunternehmerrisiko und damit eine atypisch stille Gesellschaft. Gewinnfeststellungsbescheide, die von gewerblichen Mitunternehmer-Einkünften ausgingen, werden aufgehoben.
Das FG Berlin-Brandenburg (12.6.25, 14 K 14067/24, BFH: VIII R 18/25) hat entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Lesern an einen Blogger als steuerpflichtige Betriebseinnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § ...
Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über praxisrelevante Updates, wie z. B. über die ...
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Die Träger der Rentenversicherung führen bei Arbeitgebern turnusmäßige und anlassbezogene Betriebsprüfungen durch, um die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zu kontrollieren (§ 28p SGB IV). Gerade bei anlassbezogenen Prüfungen wird mitunter auch Schwarzarbeit aufgedeckt. Aktuell hat das BayLSG (26.1.26, L 7 BA 71/24, Rev. zugelassen) entschieden, dass in Privathaushalten weder turnusmäßige noch anlassbezogene Betriebsprüfungen durchgeführt werden dürfen.