26.03.2026 · Nachricht · Betriebsprüfung durch Sozialträger
Keine Betriebsprüfung durch Sozialträger in Privathaushalten
| Die Träger der Rentenversicherung führen bei Arbeitgebern turnusmäßige und anlassbezogene Betriebsprüfungen durch, um die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zu kontrollieren (§ 28p SGB IV). Gerade bei anlassbezogenen Prüfungen wird mitunter auch Schwarzarbeit aufgedeckt. Aktuell hat das BayLSG (26.1.26, L 7 BA 71/24, Rev. zugelassen) entschieden, dass in Privathaushalten weder turnusmäßige noch anlassbezogene Betriebsprüfungen durchgeführt werden dürfen. |
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