Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Steuerfrei bleiben sie in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrags, der einmal festgestellt wird und dann lebenslang gilt. Regelmäßige Rentenanpassungen führen zu keiner Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Er wird erst neu berechnet, wenn sich die Rente aus außerordentlichen Gründen ändert, z. B. bei Rentennachzahlungen, Anrechnung eigenen Einkommens auf die Witwenrente, Übergang von einer ...
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.25 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, gezielt Investitionsanreize zu ...
Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24) entschieden, dass Physiotherapieleistungen, die in fremden Einrichtungen erbracht werden, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG fallen.
Viele Arztpraxen beteiligen sich an Laborgemeinschaften. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer der Gründe kann z. B. die Kostenoptimierung sein. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zu Juli 2025 ergeben sich einige Änderungen, ...
Influencer im Visier des Fiskus: So beraten Sie richtig
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Zuweilen erbringen selbstständig tätige Ärzte ihre Leistungen in Krankenhäusern und stellen ihren Patienten im Anschluss ihre Heilbehandlungsleistungen samt Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Der BFH hat nun zu der Frage Stellung bezogen, ob und inwieweit Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können (BFH 19.12.24, V R 10/22).