Überlässt der Steuerpflichtige die Wohnung nicht ausschließlich einem einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kind (oder mehreren einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern) unentgeltlich zur Nutzung, sondern zugleich einem Dritten, liegt keine begünstigte Nutzung des Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken vor. Diese Differenzierung zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen begründet der BFH mit dem Vereinfachungsgedanken ...
Scheidet ein Gesellschafter, der rechtskräftig eine Anstellungsgenehmigung innehat, aus der BAG aus, so steht die Anstellungsgenehmigung diesem Gesellschafter und nicht der BAG zu. Da die BAG nie Inhaberin der ...
Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a S. 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten ...
Ärzte können Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation künftig – als Folgeverordnung, nicht als erstmalige Verordnung ! – auch per Videosprechstunde verordnen. Der G-BA hat seine Richtlinien entsprechend konkretisiert (Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19.1.23).|
§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ i. S. v. § 4 Nr. 22 Buchst.
Kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben nicht durch Vorlage von Belegen nachweisen, ist das FA im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Die Zulassung eines Zahnarztes zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist nach § 95 Abs. 6 S. 1 SGB 5 i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 1 Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte zu entziehen, wenn der Vertragszahnarzt u. a. seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (LSG Berlin-Brandenburg 21.9.22, L 7 KA 4/20).