Für alle in § 3 Nr. 26 und Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten gilt nur ein Freibetrag. Wird der Freibetrag z. B. bereits durch eine Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG aufgebraucht, sind die Aufwandsentschädigung steuerpflichtig (FinMin Thüringen 9.1.23, 1040-21 - S 2121/18-2-2898/2023).
Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist unwirksam und benachteiligt die abhängig beschäftigte Person unangemessen, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom Ausbildungsfortschritt bei einer Kündigung durch die ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Das FG Hessen hat entschieden, dass nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung mit dessen vormalig festgestelltem verrechenbaren Verlust nicht in Betracht kommt (FG Hessen 26.1.22, 9 K 844/20). Das Urteil kann u. a. für Apotheken in der bisherigen Rechtsform der KG Bedeutung haben.
Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem ...
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Die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline kann auch dann als abhängiges Beschäftigungsverhältnis erfolgen, wenn die Ärzte die Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten (LSG Niedersachsen-Bremen 20.2.23, L 2/12 BA 17/20).