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  • · Nachricht · Investitionsabzugsbetrag

    Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag neu gefasst

    | Die letzte Fassung des BMF-Schreibens zu Zweifelsfragen beim IAB stammte aus 2017. Aufgrund zahlreicher Urteile und wegen der Ausdehnung der Investitionsfristen wegen der Coronapandemie hat das BMF nun eine überarbeitete Fassung vorgelegt (BMF 15.6.22, IV C 6 - S 2139-b/21/10001:001).|

     

    • Wichtige Auswirkungen des JStG 2020 auf den IAB für nach dem 31.12.19 endende Wirtschaftsjahre:
      • Höhe: 50 % (statt 40 %) der voraussichtlichen AK/HK.
      • Gewinngrenze: bei allen Einkunftsarten 200.000 EUR.
      • Einschränkung: Ein im Gesamthandsbereich einer Personengesellschaft beanspruchter IAB kann nicht (mehr) für Investitionen eines Gesellschafters im Sonder-BV verwendet werden. Dies gilt für IAB, die in nach dem 31.12.20 endenden Wirtschaftsjahren beansprucht werden.

     

    • Nachweis der (fast) ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Firmenwagens nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (BerücksichtiAnwendung der Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) geht die Finanzverwaltung von einem schädlichen Nutzungsumfang aus, wennnicht ergänzende Belege, die ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung des Kfz zweifelsfrei dokumentieren.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 48476740

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