Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden (BFH 4.2.25, VIII R 4/22).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann vollständig verbraucht, wenn er vom FA ohne Antrag des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird und er dagegen nicht vorgeht. Kann der Steuerpflichtige indes die ...
Das FG Schleswig-Holstein (10.7.24, 2 K 14/23) hat klargestellt, dass Mitunternehmer einer Personengesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Wahlrecht zur Übertragung oder Auflösung von Rücklagen gemäß § 6b EStG individuell auszuüben. Das Gericht betonte, dass die Wahlrechtsausübung nicht bereits durch die buchhalterische Ausweisung einer Rücklage erfolgt, sondern erst durch den expliziten Ausweis in der Bilanz des Veräußerungsjahrs. Mitunternehmer können somit selbst entscheiden, ob und wie sie die ...
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Informationen zu ...
Die Verfügung der OFD Frankfurt/M. (29.1.25 - S 2246 A - 00012-0357 - St 214) greift Fälle auf wie die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V (Hausarztmodell), und die besondere Versorgung nach § 140a SGB V ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Das Grunderwerbsteuerrecht bleibt im Fluss, zuletzt etwa mit der Neuordnung der Grundstückszurechnung. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie auf den neuesten Beratungsstand – mit konkreten Fallbeispielen, aktueller Rechtsprechung, praktischen Handlungstipps u.v.m.
KMU-Beratung: mit KI in die Pole Position am Markt!
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Der BFH (22.1.25, XI R 9/22) hat entschieden, dass Reitunterricht, der primär der Freizeitgestaltung dient, umsatzsteuerpflichtig ist. Nur Angebote mit klarer Berufsorientierung können von der Steuer befreit werden, was weitreichende Folgen für Reiterhöfe und freizeitpädagogische Einrichtungen hat.