Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, zahlt seine Beiträge auf die beitragspflichtigen Einnahmen, zu denen bei Arbeitnehmern natürlich das Arbeitsentgelt zählt. Das BSG hat diesbezüglich entschieden, dass ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann Beiträge auf sein Arbeitsentgelt zahlen muss, wenn ihm dieses wegen der Insolvenz seines Arbeitgebers gar nicht zugeflossen ist (BSG 10.12.25, B 6a/12 KR 1/24 R).
Seit dem 01.08.2025 sind auch (Zahn-)Ärzte, die KI-Systeme in ihrer Praxis verwenden, verpflichtet, ihr gesamtes Praxispersonal kontext- und risikoadäquat zum Thema KI zu schulen – so legt es Art.
Der BFH (1.10.25, X R 16/23, X R 17/23) stellt klar, dass für die Gewinngrenze von 200.000 EUR beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG der steuerliche Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr.
Auch in der Woche nach Ostern tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler im AStW-Podcast in die aktuellen Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil geben sie einen Überblick über wichtige Neuerungen, wie z. B. die Pflicht zum Widerrufsbutton bei Online-Verträgen, das Bundestariftreuegesetz und die „Steuererklärung per Klick“ über MeinELSTER+ für Steuerpflichtige in Niedersachsen. Besonders hingewiesen sei auf das Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetz, das der Landtag in ...
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn beispielsweise der Ehemann seine Rente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nimmt und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für die ...
Der BFH (13.11.25, IV R 24/23) verneint bei einer stillen Beteiligung durch reine Dienstleistungserbringung ein Mitunternehmerrisiko und damit eine atypisch stille Gesellschaft. Gewinnfeststellungsbescheide, die von ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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Das FG Berlin-Brandenburg (12.6.25, 14 K 14067/24, BFH: VIII R 18/25) hat entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Lesern an einen Blogger als steuerpflichtige Betriebseinnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren sind. Solche Zuwendungen stellen keine steuerfreien Schenkungen dar, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit des Blogbetreibers stehen.