Das Bayerische LSG (25.11.24, L 12 KA 8/24) hat entschieden, dass eine Entziehung der Zulassung für Vertragsärzte in Betracht kommt, wenn diese ihre vertragsärztliche Tätigkeit nicht mehr ausreichend ausüben. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arzt nur noch einzelne Versorgungsmaßnahmen durchführt oder deutlich weniger Patienten behandelt als der Durchschnitt seiner Fachgruppe. Eine die vollständige Zulassungsentziehung erfordernde Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ...
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Steuerfrei bleiben sie in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrags, der einmal festgestellt wird und ...
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.25 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, gezielt Investitionsanreize zu setzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Liquidität und Planungssicherheit zu verschaffen.
Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24) hat entschieden, dass Physiotherapieleistungen, die in fremden Einrichtungen erbracht werden, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zu Juli 2025 ergeben sich einige Änderungen, ...
Das Grunderwerbsteuerrecht bleibt im Fluss, zuletzt etwa mit der Neuordnung der Grundstückszurechnung. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie auf den neuesten Beratungsstand – mit konkreten Fallbeispielen, aktueller Rechtsprechung, praktischen Handlungstipps u.v.m.
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Zuweilen erbringen selbstständig tätige Ärzte ihre Leistungen in Krankenhäusern und stellen ihren Patienten im Anschluss ihre Heilbehandlungsleistungen samt Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Der BFH hat nun zu der Frage Stellung bezogen, ob und inwieweit Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können (BFH 19.12.24, V R 10/22).