15.12.2021 · Fachbeitrag ·
FG-Rechtsprechung kompakt
Auch für das zweite Halbjahr 2021 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.
15.12.2021 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Oft werden Praxisräume mitsamt Inventar an Ärzte oder Zahnärzte vermietet, insbesondere dann, wenn teure medizinische Geräte erforderlich sind und die nutzenden Mediziner die eigenständige Anschaffung scheuen – ...
15.12.2021 · Fachbeitrag ·
Private Veräußerungsgeschäfte
Verkaufen Freiberufler innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG Immobilien, unterliegt der realisierte Gewinn dem individuellen (und meist hohen) Steuersatz. Interessant kann es deshalb sein, die Immobilie kurz ...
14.12.2021 · Nachricht · Unlauterer Wettbewerb
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Das gilt jedoch nicht für die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist (§ 9 S. 1 und S.
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10.12.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Intensivpflegeleistungen, die eine GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, einem examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern ihrer Auftraggeberin ausführt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S.
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10.12.2021 · Nachricht · Gewerbesteuer
Die in der praktischen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i. S. v. § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i. V. m. § 4 Nr. 21 Buchst.
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09.12.2021 · Fachbeitrag ·
Impfzentren
Werden Mitarbeiter nebenberuflich in einem Impfzentrum tätig, kann aufgrund einer Vereinfachung des BMF fast jeder von der Ehrenamtspauschale profitieren. Denn die Pauschale ist unabhängig davon zu gewähren, wer das Impfzentrum betreibt (z. B. Kommune oder Apotheker). Unerheblich ist auch, ob die Auszahlung durch die Gemeinde oder das Impfzentrum erfolgt.