25.02.2022 · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Erarbeiten Sie zusammen mit den anderen Teilnehmern und dem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M., Indiana, am 3.5.22 eine auch den Erfordernissen des § 261 StGB Rechnung tragende Selbstanzeige. Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz live dabei!
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24.02.2022 · Nachricht ·
Auslagerung von Praxisräumen
Ein ausgelagerter Praxisraum befindet sich nur dann i. S. v. § 24 Abs. 5 ÄrzteZV in „räumlicher Nähe“ zum Vertragsarztsitz, wenn die Entfernung wenige Kilometer beträgt. Das ist jedenfalls dann nicht mehr der ...
17.02.2022 · Nachricht · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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17.02.2022 · Nachricht ·
März 2022
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
17.02.2022 · Fachbeitrag ·
Sollversteuerung
Bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten entsteht die Umsatzsteuer in voller Höhe bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt unabhängig ...
17.02.2022 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Die zusammen mit der Prüfungsanordnung übermittelte Aufforderung zur „Überlassung eines Datenträgers nach GdPdU“ ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen zu verstehen und ...
15.02.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
Für die Tarifermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG kommt es nicht auf den dargebotenen Text als solchen, sondern auf den Vortrag an. Dieser Vortrag muss mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sein. Theatervorführungen und Konzerten ist ein unterhaltender Charakter gemeinsam. Dies trifft zumeist nicht auf eine Hochzeitsrede und kaum je auf eine Trauerrede zu. Wer einen Trauerredner engagiert, wird in aller Regel keine – im weitesten Sinne – unterhaltende Vorführung wollen (FG ...
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