Die in einem späteren Besteuerungszeitraum erstmals gefasste und dokumentierte Absicht, weitere Flächen eines noch zu erstellenden gemischt genutzten Gebäudes unternehmerisch zu nutzen, betrifft nicht das im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs im Umfang der vormals getroffenen und dokumentierten Zuordnungsentscheidung entstandene Recht, Vorsteuer abzuziehen (BFH 10.2.21, XI B 24/20).
Zur Mitarbeitermotivation werden von Ärzten und Freiberuflern oft Gutscheine ausgegeben. Der Vorteil: Es kann sich um einen steuerbegünstigten Sachbezug handeln. Doch wann genau Gutscheine und Geldkarten unter dieses ...
Die Vorschrift des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG stellt bekanntlich heilberufliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer frei. Umstritten ist, ob zu diesen begünstigten Tätigkeiten auch notärztlichen Bereitschaftsdienste ...
Kann der vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitsplatz tatsächlich für einen Teil der zu leistenden Arbeiten (zum Beispiel hier: Bereitschaftsdienste außerhalb der regulären Arbeitszeit) nicht genutzt werden, steht für diese (Teil-)Tätigkeiten ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung (FG Berlin-Brandenburg 7.12.20, 7 K 7097/18).
Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit umfasst bei Rechtsanwälten die Tätigkeit als Arbeitnehmer und die selbständige anwaltliche Tätigkeit. Dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der ...
Die belastbare Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die ...
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Bei Dauerschuldverhältnissen erfüllt ein Vertrag nur dann die Funktion einer Rechnung, wenn in dem Vertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist und zudem ergänzende Zahlungsbelege vorgelegt werden, aus denen sich die Abrechnung für einen bestimmten Zeitraum ergibt (FG Münster 29.9.20, 15 K 2680/18 U, rkr.).