Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim ...
Der Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes kann noch bis zur Bestandskraft der Auswahlentscheidung der Zulassungsgremien mit der Folge zurückgenommen werden, dass sich die Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens erledigt (BSG 12.2.20, B 6 KA 19/18 R).
Nach § 24 Abs. 1 und 2 Ärzte-ZV erfolgt die Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt. Die Auslagerung der Leistungserbringung auf auswärtige Praxisräume außerhalb der Anschrift des Vertragsarztes ist ...
Bei Schenkungen zwischen Ehegatten halten sich die steuerlichen Belastungen vielfach in Grenzen, da zum einen die Steuerbefreiung für Eigenheime, zum anderen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 EUR in Betracht ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn 450 EUR im Monat (= „regelmäßiger“ Bruttoverdienst) nicht überschreitet. Das entspricht 5.400 EUR in zwölf Monaten. Maßgebend ist eine Durchschnittsbetrachtung für den Zeitraum von zwölf Monaten, wobei die Verdienstgrenze der 450 EUR nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten werden darf.