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  • · Nachricht · Einkünftequalifikation

    Ein DJ kann freiberufliche Einkünfte als Künstler haben

    | Ein DJ kann als Künstler Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, wenn er nicht nur die Lieder anderer Interpreten abspielt, sondern den Musikstücken durch Vermischung und Bearbeitung einen neuen Charakter gibt. Für die Einordnung als Künstler spielt es keine Rolle, auf welcher Art von Veranstaltung der Kläger auftritt. Entscheidend ist, dass er ‒ ähnlich einer Live-Band ‒ mit „Instrumenten“ (hier: Plattenteller, CD-Player, Mischpult etc.) Tanzmusik unterschiedlicher Genres aufführt (FG Düsseldorf 12.8.21, 11 K 2430/18 G, rkr.). |

     

    Der Kläger legte bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenveranstaltungen und in Clubs auf. In der musikalischen Gestaltung seiner Auftritte war er komplett weisungsfrei, was er auch mit den Auftraggebern vereinbart hatte. Das Finanzamt ordnete die Tätigkeit als gewerblich ein. Das FG Düsseldorf hat der Klage des DJ stattgegeben, da er als Künstler auftrete und deshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erziele. Indem er nicht nur Lieder anderer Interpreten abspiele, biete er neue Musik dar. Er gebe den Musikstücken anderer Künstler durch Vermischung und Bearbeitung einen neuen Charakter. Er führe sie damit in dem ihm eigenen Stil auf und vollbringe eine eigenschöpferische Leistung. Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer würden von ihm als „Instrumente“ genutzt. Er mische und bearbeite die Musikstücke und füge Töne sowie Geräusche hinzu. Als moderner DJ erzeuge er durch die Kombination von Songs, Samples, z.T. selbst hergestellten Beats und Effekten ein neues Klangerlebnis.

    Quelle: ID 47739464

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