Nach § 16 Abs. 3b EStG liegt keine Betriebsaufgabe bei einem ruhenden Betrieb vor, solange keine Aufgabe erklärt wurde und das FA keine Kenntnis von einer tatsächlichen Betriebsaufgabe hat. Der nachfolgende Praxisfall zeigt Möglichkeiten auf, einen ruhenden Betrieb beizubehalten und dennoch das Vermögen vorab – zur Ausnutzung von schenkungsteuerlichen Begünstigungen – teilweise zu verteilen.
Eine Vertragsklausel, wonach das zum Zwecke der Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis eines in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen approbierten Arztes nach Ablauf der Probezeit erst nach 42 Monaten ...
Ein Gewinn i. S. d. § 16 Abs. 3 S. 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, ...
Eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt ist nach dem Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg zulässig. § 21a Abs. 1 S. 2 Berufsordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg verstößt gegen den Vorrang des Gesetzes (BGH 15.2.22, II ZB 6/21).
Die nach §§ 276 , 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen ...
Es entspricht nicht mehr dem Leitbild einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt, wenn ein Mitunternehmer (hier: approbierter Zahnarzt) in einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft ganz überwiegend ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Ob der Kommanditist einer KG im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mitarbeitet oder ob er in seiner ausgeübten Tätigkeit selbst handelnder Mitunternehmer ist, beurteilt sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob die Pflicht zur Arbeitsleistung ausschließlich und unmittelbar auf der Verpflichtung als Gesellschafter beruht oder ob der Kommanditist die Leistung gegenüber der Gesellschaft auf Grund eines außergesellschaftsrechtlichen Tatbestands erbringt. Die ...