Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) auf seiner Webseite veröffentlicht (BMF 30.9.21,
IV C 2 - S 2700/20/10001 :022).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch der Verhältnismäßigkeit lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung (§ 5 ...
Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden, damit aus der widerlegbaren Typisierung der 1%-Regelung in der Praxis nicht eine unwiderlegbare Typisierung wird.
Praxisgemeinschaften, die nach Art einer Berufsausübungsgemeinschaft Patienten gemeinsam behandeln, aber unter der Aufgriffsgrenze von 20 % bleiben, haben keinen Anspruch darauf, honorartechnisch weiter wie Praxisgemeinschaften behandelt zu werden. Denn es handelt sich um eine Aufgriffsgrenze und nicht um eine Ausschlussgrenze (LSG Berlin-Brandenburg 9.6.21, L 7 KA 13/19).
Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann steuerlich bis zu 1.250 EUR als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Das Visualisieren/Rendern von Architekturprojekten gehört unstreitig zur typischen freiberuflichen Architektentätigkeit. Nur wenn ausschließlich bis ins Detail vorgegebene Pläne in ein Bild umgesetzt werden sollen, dem Visualisierenden keinerlei Umsetzungsspielraum verbleibt und zudem der fotorealen Anmutung keine eigenständige Bedeutung zukommt, kann eine für § 18 EStG ausreichende eigenständige Planungsleistung in Zweifel gezogen werden (FG Köln 21.4.21, 9 K 2291/17, rkr.).