13.01.2017 · Nachricht · Auftragsbeschaffung
Bauherren, die ein Wohngebäude nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) errichten und zertifizieren lassen, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Baubegleitung bei der KfW zu erhalten. Pro Bauvorhaben umfasst dieser 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro. Der Zuschuss ist an das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gekoppelt und kann sich auf verschiedene Leistungen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung beziehen.
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13.01.2017 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Sucht ein Mitarbeiter, der in der Objektüberwachung tätig ist, Ihr Architektur- bzw. Ingenieurbüro nur an einem von fünf Arbeitstagen auf, kann er die Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten ...
09.01.2017 · Fachbeitrag ·
arbeitsrecht
Zur ordentlichen Kündigung ist alles gesagt, meinen die Praktiker. Leider nicht, sagen die Arbeitsrichter. Immer wieder schleichen sich Fehler ein, die sich vermeiden lassen: Falsche Ansichten zur Zustellung der ...
05.01.2017 · Nachricht ·
Altersvorsorge
Das BVerfG muss klären, ob auch Architekten und Ingenieure als Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, „unmittelbaren“ Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 S. 1 EStG haben. Ein Rechtsanwalt hat gegen eine diesbezüglich negative Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) Verfassungsbeschwerde erhoben.
02.01.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Das Architekten- bzw. Ingenieurhonorar richtet sich grundsätzlich nach der Honorarvereinbarung, die die Vertragsparteien im Vertrag getroffen haben. Im Ausnahmefall ist es auch möglich, vertraglich die HOAI zu ...
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23.12.2016 · Fachbeitrag ·
Abschlagszahlungen
Wie wird der ordnungsgemäße Leistungsstand in der Lph 8 nachgewiesen, wenn der Auftraggeber nicht bereit ist, eine Schätzung anhand der Grundleistungen zu akzeptieren? Die Antwort auf diese Frage, die sich bei ...
23.12.2016 · Fachbeitrag ·
Bauen im Bestand
Beim Bauen im Bestand gibt es häufig Auseinandersetzungen, wenn die Technikstandards eines Neubaus gefordert werden oder der Bauherr mit Kompromisslösungen nicht einverstanden ist, die bei Umbauten fast immer notwendig sind. Vor Gericht haben Sie schlechte Karten, wenn Sie für diese Fälle keine Vorkehrungen getroffen haben. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München, aus der Sie die richtigen Schlüsse ziehen sollten.