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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Bauen im Bestand: So vermeiden Sie proaktiv Ärger um (nicht) umgesetzte Baustandards

    | Beim Bauen im Bestand gibt es häufig Auseinandersetzungen, wenn die Technikstandards eines Neubaus gefordert werden oder der Bauherr mit Kompromisslösungen nicht einverstanden ist, die bei Umbauten fast immer notwendig sind. Vor Gericht haben Sie schlechte Karten, wenn Sie für diese Fälle keine Vorkehrungen getroffen haben. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München, aus der Sie die richtigen Schlüsse ziehen sollten. |

    OLG München legt Finger in die Planerwunde

    Das OLG München hat den Finger in die Planerwunde gelegt (OLG München, Urteil vom 28.07.2015, Az. 28 U 3070/13, Abruf-Nr. 190713). Ein Planungs- oder Überwachungsmangel liegt vor, wenn

    • die Ist-Beschaffenheit nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist,