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  • · Fachbeitrag · Honorardurchsetzung

    Erfolg vor Gericht: Sie müssen all Ihre Argumente schon in der ersten Instanz vortragen

    | Um eine Honorarforderung vor Gericht durchsetzen zu können, müssen Sie Ihre Sachargumente in der ersten Instanz vortragen. Versäumnisse kommen Sie teuer zu stehen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Celle. |

     

    Von Anfang an mit Sorgfalt zu Werke gehen

    Im konkreten Fall hatte eine Baufirma zusätzliche Vergütung gerichtlich geltend macht. Da sie in der ersten Instanz nicht alle Argumente vorgetragen hatte, wollte sie in der zweiten Instanz (beim OLG) nachlegen. Geht nicht, entschied das OLG Celle (Urteil vom 02.10.2019, Az. 14 U 171/18, Abruf-Nr. 211665). Es hat ein „Nachkarten“ u. a. mit folgenden Worten abgelehnt.

     

    • Aus der Urteilsbegründung des OLG Celle

    „Es handelt sich um neues Vorbringen, das aufgrund Nachlässigkeit der Klägerin in erster Instanz nicht geltend gemacht wurde. Es erschließt sich nicht, weshalb die Klägerin insoweit nicht bereits erstinstanzlich vorgetragen hat.“