29.09.2020 · Fachbeitrag · Honorargestaltung
Zugeständnisse in der Vertragsverhandlung: So können Sie Ihr Honorar nachträglich anpassen
| Mussten auch Sie bei aktuellen Vertragsverhandlungen Zugeständnisse machen und sich z. B. auf niedrigere Stundensätze, niedrigere Honorarzoneneingruppierungen und Einschnitte bei den anrechenbaren Kosten (vor allem bei der mitverarbeiteten Bausubstanz und bei Großgeräten) einlassen? Dann werden Sie im Zuge der Planungsvertiefung feststellen, dass dieses Honorar unauskömmlich ist und eine nachträgliche Honoraranpassung vonnöten ist. PBP zeigt Ihnen, wo Sie ansetzen können, um ein unauskömmliches Honorar im Projektverlauf nach oben anzupassen. |