Nicht alle Objekte, die für ein Bauvorhaben zu planen sind, werden in der HOAI definiert. Doch wie sind sie dann zu honorieren? Hierzu hat PBP die Anfrage eines Lesers erreicht. Konkret geht es um einen „selbstständigen Radweg“. Dipl.-Ing Ulrich Welter, ö. b. u. v. Sachverständiger für Honorare für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, nimmt dazu Stellung.
In der Praxis wird seit Jahren gestritten, ob Architekten und Ingenieure auch dann Honorar abrechnen dürfen, wenn lediglich eine Leistungsvereinbarung, aber keine ausdrückliche schriftliche Honorarvereinbarung ...
Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung des Ingenieurs ist durch Auslegung des individuellen Vertrags nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts zu ermitteln, nicht nach der HOAI.
In der Praxis werden Planungsaufträge für Baumaßnahmen und Anlagen erteilt, die in der HOAI nicht beschrieben sind. Auftraggeber vertreten dann oftmals die Meinung, dass das Honorar hierfür frei vereinbart werden muss und die Bestimmungen der HOAI zu den einzelnen Honorarparametern nicht gelten. Dass das aber nicht der Fall ist, beweist einmal mehr eine aktuelle Entscheidung des OLG Naumburg. PBP ordnet sie für Sie ein.
Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB 2018 (bzw. § 648a BGB in der Fassung bis 2017) beginnt taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach ...
Wird ein Planungsvertrag vom Auftraggeber frei gekündigt, ist es in Deutschland so, dass das Architektenhonorar, das auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, nicht der Umsatzsteuer ...
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Konkrete Terminvereinbarungen zwischen Planer und Auftraggeber sind essenziell, um eine zusätzliche Vergütung bei Verzögerungen durchzusetzen. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die aktuelle HOAI das ...