Der Weg zur HOAI 202X geht weiter. Nachdem das erste „Leistungsbild-Gutachten“ zur HOAI 202X ja seit Anfang Januar vorliegt, ist nun auch der Weg zum zweiten „Honorarparameter-Gutachten“ geebnet. Die Ausschreibung ist veröffentlicht, die Teilnahmefrist am 03.04.2024 abgelaufen.
Gerade im Krankenhausbau setzt sich BIM immer mehr durch. Die anstehende Krankenhausstrukturreform wird den Bedarf an die Umstrukturierung und den Neubau von „Level II und -III Kliniken“ noch vergrößern und den ...
Die Mindestsätze der HOAI 2013 können auch in laufenden Gerichtsverfahren gegen öffentliche Auftraggeber weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden – und Aufstockungsklagen damit Erfolg haben.
Eine Schlusszahlung ist nicht immer eine Abnahmeerklärung (mit der Folge, dass Ihre Gewährleistungfrist zu laufen beginnt). Darauf hat das OLG Nürnberg hingewiesen. Das OLG hat ferner deutlich gemacht, welche Bedeutung die Lph 9 für Bauherren hat.
Zum Abschluss der Beitragsreihe rund um § 11 HOAI widmet sich PBP der Regelung in § 11 Abs. 4. Sie bestimmt die Honorarminderung bei Aufträgen, die bereits Gegenstand eines anderen Auftrags über gleiche Objekte ...
Bessere Honorare durch aktives Nachtragsmanagement
Wie kann man im Zeichen des aktuellen Preiskampfes im Tiefbau noch gewinnbringend arbeiten? Praktische Lösungen dazu liefert Ihnen der IWW-Lehrgang vom 19. bis 20.06.2024 in Würzburg. An zwei intensiven Trainingstagen erhalten Sie das Rüstzeug für ein effektives Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
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Aus 125.000 Mitbewerbern herausragen – mit dem Prädikatssiegel „Ausgezeichnetes Planungsbüro“ haben Sie dafür die besten Karten in der Hand. Warum sich eine Teilnahme auch für Ihr Büro rentieren, erfahren Sie jetzt auf unserer Informationsseite.
Erschwernisse, die ein Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt, um von ihm eine Bauhandwerkersicherungshypothek zu verlangen, sind unwirksam. Das gilt nach Auffassung des LG Berlin vor allem ...