Eine – mit amtlichen Stempeln versehene – Entwurfsplanung (= erteilte Baugenehmigung) ist für Sie ein Beleg dafür, einen honorarpflichtigen Auftrag erteilt bekommen zu haben. Sie ist aber kein Beleg für Sie, eine mangelfreie Planung erstellt zu haben. Das hat das OLG München im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. Ziehen Sie daraus bei immer komplexer werdenden Bauvorhaben die richtigen Konsequenzen.
Wann gehen Ihre Beratungspflichten über den räumlichen Vertragsumfang hinaus? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt a. M. im Fall von Versorgungsleitungen auseinandergesetzt.
Bürgschaftsurkunden ausführender Unternehmen können Stolperfallen enthalten. Eine solche hat das OLG München aufgedeckt. Sie betrifft die Frage, ob eine Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft auch ...
Ein Architekt, der nur mit der Bauleitung und Mitwirkung an der Vergabe zur Modernisierung einer Wohnanlage beauftragt ist, macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er in seinem LV für eine Brandwand statt eines „nicht brennbaren“ Wärmedämmverbundsystems eine nur „schwer entflammbare“ Variante vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn ihm der Auftraggeber keine Planungsunterlagen ausgehändigt hat. Das hat das KG Berlin klargestellt.
Nobody is perfect. Deshalb kann es schon mal passieren, dass Ihre Leistungsbeschreibung unvollständig oder falsch ist. Eine daraus resultierende Nachtragsforderung der ausführenden Firma muss aber nicht immer ...
Ein Leser fragt: Gibt es ausgeurteilte Toleranzen zwischen den einzelnen Kostenermittlungen? Können Sie mir sagen, wie weit z. B. die Kostenberechnung von der Kostenschätzung maximal abweichen darf?
IWW-Lehrgang VgV-Training: 01. bis 02.07.2025 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Die Baugrundbeurteilung mit Gründungsempfehlung gehört, obwohl es sich um keine Grundleistung handelt, mittlerweile zu den Planungsgrundlagen, die fast immer zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Rechtsprechung spricht da eine ganz klare Sprache. Eine Planung darf nie nur auf Annahmen beruhen. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse und profitieren Sie zusätzlich von einer Checkliste, die die wesentlichen Aspekte der Baugrundaufschlüsse, Auswertungen sowie Baugrundbeurteilungen mit Gründungsempfehlung ...