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  • 09.01.2020 · Nachricht · Bauherrnberatung

    Muss ein Architekt dem Bauherrn Steuervorteile verschaffen?

    | Das Nichterreichen der steuerlichen Absetzbarkeit nach § 7h Abs. 1 S. 1 EStG führt dann zur Haftung des Architekten, wenn der Auftraggeber den Architekten ausdrücklich oder stillschweigend damit beauftragt hat, für die Möglichkeit der Sonderabschreibung zu sorgen. Die Haftung droht ferner, wenn der Architekt eine falsche Auskunft gab, auf die sich der Auftraggeber verlassen durfte. Das hat das LG Rostock entschieden. |