Der Gefahr, dass ein Bauunternehmen fehlerhaft arbeitet, kann ein Bauherr entgegenwirken, indem er einen Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt. Beauftragt der Bauherr, um Kosten zu sparen, keinen Bauüberwacher, kann er den mit den Lph 1 bis 7 betrauten Architekten wegen eines Ausführungsfehlers nicht mit der Begründung in Anspruch nehmen, er habe seine Hinweispflichten verletzt. Das hat das OLG Dresden (Urteil vom 04.06.2019, Az. 10 U 1545/14, Abruf-Nr. 219047 ) im Einvernehmen mit dem BGH entschieden ...
Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn Betonfüße, auf denen ein Bauzaun steht, 30 bis 40 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Ein Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes über ...
In der Lph 8 müssen Sie den Auftraggeber zwar auf notwendige Schritte in Bezug auf die Nachfristsetzung, Kündigungsandrohung oder Kündigung ausführender Unternehmen hinweisen. Die Entscheidungen muss der ...
Gute Nachrichten kommen vom OLG Köln für alle Planer, die nicht mit allen Lph beauftragt sind oder die für unterschiedliche Lph eigene Beauftragungen erhalten haben, weil sich der Bauherr nur stufenweise binden wollte. Denn sie müssen mit der Abnahme ihrer ersten Beauftragungsumfänge nicht bis zum Gesamtprojektende warten.
Wenn ein Bauherr (und dessen Planer) einen GU oder GÜ beauftragt, ist damit kalkulatorisch beabsichtigt, nur wenige Ansprechpartner mit entsprechender Vollmacht und damit weniger Koordinationsaufwand zu haben.
Die Ausführungsplanung muss vollständig sein und alle zur Ausführung notwendigen Angaben enthalten. Das hat das OLG Düsseldorf mit Billigung des BGH klargestellt.
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Als Bauüberwacher können Sie nicht überall gleichzeitig sein. Droht die Haftung, wenn ein Unfall passiert? Entwarnung kommt vom BGH: Ein formaler Verstoß gegen Unfallverhütungspflichten ist nicht generell gleichzusetzen mit grober Fahrlässigkeit. Vielmehr liegt grobe Fahrlässigkeit erst dann vor, wenn ein objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die Anforderungen an die Sorgfalt vorliegt.