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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Projektsteuerer kann 110 Euro pro Stunde abrechnen

    | Haben die Parteien eines Projektsteuerungsvertrags keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen, steht dem Projektsteuerer die übliche Vergütung zu. Dabei ist die Abrechnung nach Aufwand, insbesondere nach Stundensätzen, gängige Praxis. Für Projektsteuerungsleistungen ist ein Stundensatz von 110 Euro üblich und angemessen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2014, Az. 8 U 93/14, Abruf-Nr. 145868 , rechtskräftig durch Zurücknahme der NZB, BGH, Beschluss vom 21.5.2015, Az. VII ZR 13/15). |

     

    Wichtig | Die Entscheidung dürfte das Thema „Stundensätze in Architektur- und Ingenieurbüros“ noch einmal befeuern. Vor kurzem hat nämlich auch ein Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (OBB) Schlagzeilen gemacht, in dem die OBB untergeordneten Baubehörden folgende Orientierungswerte für Stundensätze in Architektur- und Ingenieurbüros an die Hand gegeben hat:

    • Auftragnehmer/Inhaber: 100 Euro/Stunde
    • Mitarbeiter: 72 Euro/Stunde
    • Sonstiger Mitarbeiter: 52 Euro/Stunde

     

    PRAXISHINWEIS | PBP hat die OBB zu Hintergründen, Zielen und Verbindlichkeit ihres Schreibens befragt. Die Antwort finden Sie auf www.iww.de/sl1724

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 1 | ID 43744707