· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Praxishinweise für eine auskömmliche Vergütung im Leistungsbild Freianlagen (Teil 2)
von Mirjam Mohrlüder, Honorarsachverständige, Wiesbaden
Die HOAI-Novelle lässt weiter auf sich warten. Doch mit dem Planungsbereichs- und dem Honorargutachten liegen die zentralen Grundlagen auf dem Tisch und liefern schon heute wertvolle Ansätze für Vertragsgestaltung und Honorarverhandlungen. PBP bereitet die wichtigsten Erkenntnisse in einer Beitragsreihe zur Objektplanung Freianlagen praxisnah auf. Teil 2 widmet sich dem leistungsbildspezifischen Teil 3, Abschnitt 2 der HOAI.
Besondere Grundlagen des Honorars – § 38 HOAI 2021
Neben der Anrechenbarkeit der Kosten der KG 500 (Außenanlagen) für Grundleistungen in der Objektplanung Freianlagen regelt dieser Paragraf auch die Anrechenbarkeit von Kosten von Bauwerken und Anlagen, die im Spannungsfeld der drei Leistungsbilder Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen stehen. Beide Bereiche sind in den zitierten Gutachten überarbeitet worden.
DIN 276:2018-12 – Neue Zuordnungen im Leistungsbild Freianlagen
Im Zuge der Novellierung der HOAI soll die DIN 276:2018-12 anstelle der Fassung 2008 zugrunde gelegt werden. Die mit der Neufassung verbundene Neuordnung der KG machte eine Anpassung des Leistungsbildes Freianlagen erforderlich.
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