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  • 03.06.2011 | Neue HOAI

    Zusatzhonorar für Bauzeitverzögerungen: Die Vereinbarung im Vertrag entscheidet

    Wenn Sie zusätzlichen Aufwand bei Verzögerungen der Planung oder Bauüberwachung extra honoriert haben wollen, brauchen Sie eine entsprechende vertragliche Grundlage. Das lehrt der Blick in die Neue HOAI und eine Entscheidung des Landgerichts Halle.  

    Der konkrete Fall

    Bei einer Baumaßnahme an einem Krankenhaus verzögerte sich die Bauüberwachung um 100 Tage. Das Planungsbüro war daran schuldlos. Folglich ermittelte es seinen Mehraufwand mit 123.000 Euro und stellte diesen Betrag in die Honorarschlussrechnung ein.  

     

    Landgericht Halle lehnt Zusatzhonorar vollständig ab

    Das Landgericht (LG) Halle hat das Zusatzhonorar rundweg abgelehnt. Es sah keine Rechtsgrundlage, auf die dieser Anspruch wegen verlängerter Bauüberwachung gestützt werden könnte. Ein Anspruch ergab sich für das LG weder aus dem Planungsvertrag noch aus der HOAI (Urteil vom 7.10.2010, Az: 5 O 573/03; Abruf-Nr. 111687).  

    Anspruchsgrundlage entsteht durch Vereinbarung

    Das Urteil zeigt unmissverständlich auf, dass jedes Planungsbüro gut daran tut, Anspruchsgrundlagen für zusätzliches Honorar zu schaffen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen. Diese sind erforderlich, wenn die Honorarordnung keine entsprechenden Tatbestände enthält.  

     

    Anspruchsgrundlage in der HOAI 2009?