Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.09.2010 | Haftung

    Neues Urteil zum Dauerthema Dickbeschichtung

    Ein planender Ingenieur muss die auszuführende Dicke einer Dickbeschichtung angeben. Es reicht nicht, wenn seine Zeichnung zwar die Beschichtung als Schicht, aber keine Maßangaben zur Schichtdicke enthält. Das hat das Kammergericht Berlin klargestellt (Beschluss vom 9.4.2010, Az: 7 U 144/09; Abruf-Nr. 102694).  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 2 | ID 138347