· Fachbeitrag · Unternehmensführung
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt veranlasst ist
von Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, Hannover
Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Büroinhaber gehen davon aus, dass ihr Büro „zu klein“ dafür sei. Das ist ein Trugschluss: Zentrale Pflichten – vom Auskunftsanspruch jedes einzelnen Mitarbeiters bis zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen – gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Erfahren Sie deshalb, was auf Ihr Büro zukommt, warum gerade die planenden Berufe besonders betroffen sind und wie Sie die Anforderungen pragmatisch umsetzen.
Vergütung in Planungsbüros – ein unsicheres Terrain
Planungsbüros verhandeln Gehälter weitgehend frei. Im Unterschied zu Branchen mit starker Tarifbindung sind die Gehälter in Architektur- und Ingenieur- und Planungsbüros weitgehend frei verhandelbar.
Der einzige relevante Tarifvertrag stammt vom ASIA, dem Arbeitgeberverband selbstständiger Ingenieure und Architekten. Dieser Vertrag erfasst nur einen Bruchteil der 125.000 deutschen Planungsbüros. Der Arbeitgeber- verband veröffentlicht zwar jährlich eine Gehaltstarifempfehlung – 2026 moderat angehoben wegen der Mindestlohnerhöhung. Sie bleibt aber unverbindlich. Die tatsächlichen Gehälter weichen je nach Region, Bürogröße und Spezialisierung erheblich ab.
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