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  • 07.02.2011 | Bilanz

    Zeitlich unbestimmte Gesellschafterdarlehen sind gefährlich

    Ein zeitlich unbestimmtes - und eventuell auch noch zinsloses - Gesellschafterdarlehen ist in der Bilanz gemäß § 13 Absatz 2 Bewertungsgesetz mit dem 9,3-Fachen des Jahreswerts zu bewerten. Unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 5,5 Prozent entspricht dies einer Laufzeit von knapp 13 Jahren und einem Vervielfältiger von 0,503, entschied das Finanzgericht Münster (Urteil vom 9.7.2010, Az: 9 K 1213/09 G,F; Abruf-Nr. 103499).  

    Praxishinweis: Das hat zur Folge, dass ein zinsloses Darlehen über 100.000 Euro gegenüber einer Körperschaft nur mit 50.300 Euro (100.000 Euro x 0,503) in der Steuerbilanz passiviert wird, was zu einem - steuerpflichtigen - außerordentlichen Ertrag von 49.700 Euro führt. Wir empfehlen deshalb, entweder eine geringfügige Verzinsung oder konkrete Tilgungskonditionen zu vereinbaren.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 3 | ID 142071