Am 1.12.21 ist die Novelle der HeizkostenV in Kraft getreten ( iww.de/s5985 ). Schwerpunkt der Novelle bilden § 5, der neue sehr detaillierte § 6a und das in § 12 HeizkostenV verschärfte Kürzungsrecht. Der folgende Beitrag erläutert die detaillierten und komplizierten Regelungen in § 5 HeizkostenV.
Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt (Anschluss an BGH 7.7.
Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines ...
Seit dem Inkrafttreten des neuen WEG zum 1.12.20 hat jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG n. F. grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ab dem 1.12.22 ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (MK 21, 112). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
gemäß § 26 Abs. 2 WEG n. F. durch Rechtsverordnung eine „Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung“ (ZertVerwV) erlassen. Sie ist seit dem 17.12.21 in Kraft (BGBl. I, S. 5182). Hier das Wichtigste:
Nach § 566 Abs. 1 BGB tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn der vermietete Wohnraum nach ...
Ein gegen die Eigentümergemeinschaft gerichtetes selbstständiges Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass sich der antragstellende Eigentümer zuvor um einen ...
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Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn der angebliche Wohnbedarf nur vage ist und daher als vorgeschoben erscheint (LG Berlin 29.6.21, 65 S 344/20, Abruf-Nr. 227952 ).