Für die Feststellung eines Mietmangels kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung der Trinkwasserversorgung mit Sicherheit zu einer Gesundheitsgefährdung geführt hat, wie etwa bei Überschreiten eines durch Richtlinien oder Verordnungen aufgestellten Grenzwerts. Es genügt, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. In einem Fall der reinen Gefahrbesorgnis wegen Legionellenbelastung ist eine Minderung der Miete von 10 Prozent gerechtfertigt (AG Wedding 17.3.22, 13 C 335/21, Abruf-Nr. 229980 ).
In den ersten beiden Teilen (MK 22, 99 und 137) unserer Beitragsserie zum neuen § 21 WEG haben wir die gesetzlichen Regelungen der Kosten und Nutzungen bei baulichen Veränderungen nach § 21 Abs. 1 bis 3 WEG n. F.
Rauchwarnmelder sind zwar streitträchtig, ihr Nutzen aber unumstritten. Ihr Einbau ist bei Bestandsbauten in nahezu allen Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben. Bei Wohnraum ist inzwischen geklärt, dass ...
Häufig kämpfen Anwälte darum, dass ihre Mandanten PKH erhalten. Gerichte hingegen lehnen PKH oft schon aus formalen Gründen ab. Doch das BVerfG hat nun entschieden: Auch wenn PKH-Formulare unvollständig ausgefüllt sind, dürfen Gerichte nicht zu viel verlangen. Wenn beigefügte Anlagen den PKH-Antrag ergänzen und Zweifel beseitigen, hat der Antragsteller hinreichend Auskunft erteilt (BVerfG 23.3.22, 2 BvR 1514/21, Abruf-Nr. 229981 ).
Am 27.5.22 hat die Bundesregierung mit der Bundesrats-Drucksache 246/22 den Entwurf eines Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes vorgelegt (CO2KostAufG). Einzelheiten, namentlich das paragraphenweise ausgefeilte ...
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