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  • · Nachricht · Prozesskostenhilfe

    BVerfG stoppt Formalismus: Gericht darf Bogen nicht überspannen

    | Häufig kämpfen Anwälte darum, dass ihre Mandanten PKH erhalten. Gerichte hingegen lehnen PKH oft schon aus formalen Gründen ab. Doch das BVerfG hat nun entschieden: Auch wenn PKH-Formulare unvollständig ausgefüllt sind, dürfen Gerichte nicht zu viel verlangen. Wenn beigefügte Anlagen den PKH-Antrag ergänzen und Zweifel beseitigen, hat der Antragsteller hinreichend Auskunft erteilt (BVerfG 23.3.22, 2 BvR 1514/21, Abruf-Nr. 229981 ). |

     

    Tatsächlich waren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Fall des BVerfG von einer hohen, früher zugeflossenen Summe (Auszahlung Versicherung von rund 78.000 EUR) gekennzeichnet. U. a. zahlte der Antragsteller Lagermieten für Maschinen aus früherer Berufstätigkeit. Deren Entsorgung sei teurer, als sie kostenpflichtig einzulagern.

     

     

    Der Antragsteller gab abzüglich Miete einen monatlichen Durchschnittsverbrauch von etwa 570 EUR an. Warum das OLG diesen Betrag für nicht plausibel hielt und welcher Betrag in der Gesamtschau dem Lebensbedarf entsprochen hätte, erklärte es nicht.