Die Neuregelung des § 28 WEG a. F. zum 1.12.20 betrifft die Beschlussfassung zur Begründung der Beitragspflicht der Wohnungseigentümer sowie die Finanzplanung und Rechnungslegung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Grüneberg/Wicke, BGB, 83. Aufl., § 28 WEG Rn 1). Die wesentlichen Inhalte von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung können nun dem Wortlaut der Neuregelung direkt entnommen werden. Dabei sind Abs. 1 (Wirtschaftsplan) und Abs. 2 (Jahresabrechnung) parallel aufgebaut. § 28 Abs. 1 S. 1 n. F.
Eine „klassische“ Situation: Während des Mietverhältnisses beschwert sich der Mieter typischerweise beim Vermieter über Schimmelbildung und macht Ansprüche auf Instandsetzung bzw. Mietminderung geltend.
Der Härteeinwand drohender schwerer Gesundheitsgefahren bei (durch Räumungsurteil) erzwungenem Wohnungswechsel wegen erfolgreicher Eigenbedarfskündigung beschäftigt den BGH in jüngster Zeit häufig.
Nach § 29 Abs. 1 S. 1 WEG n. F. können Wohnungseigentümer durch einfachen Mehrheitsbeschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. Im Rahmen der Mitgliederwahl wird inzident über die Errichtung des Beirats beschlossen. Mit der Annahme der Wahl ist der gewählte Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft verpflichtet, die gesetzlichen Aufgaben des Verwaltungsbeirats zu erfüllen. Er wird mit der Annahme Träger eines Amtes. Er unterliegt dann den gesetzlichen Pflichten eines ...
Kommt es durch das Grillen (hier: Elektrogrill) zu Rauch- und Geruchsbelästigungen, ist die Anzahl des Grillens auf maximal viermal im Monat zu beschränken, wobei auch nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am ...
Eine Eigenbedarfskündigung, mit der die künftige Nutzung einer Wohnung für mehrere, nicht namentlich benannte Kinder des Vermieters geltend gemacht wird, verstößt gegen § 573 Abs. 2 BGB und ist unwirksam (LG ...
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Die Einigung über die Mietbeendigung in einem Mietaufhebungsvertrag steht regelmäßig einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung des Vertrags entgegen (LG Bonn 26.7.22, 6 T 81/22, Abruf-Nr. 234515 ).