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  • 18.03.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Unbestimmter Baubeschluss ist ungültig

    | Lautet ein Beschluss „Dem Eigentümer ... werden drei Durchbohrungen der Hausaußenwand mit je 180 mm Durchmesser für den Einbau von Wohnraumlüftungen genehmigt (siehe ETV vom ..., TOP ...)“, ist er unbestimmt und damit ungültig (AG München 1.6.23, 1293 C 13203/22, Abruf-Nr. 240294 ). |