30.01.2025 · Nachricht aus MK · Wohnraummiete
Selbst übermäßiges Rauchen kann als vertragsgemäß angesehen werden, solange sich die Spuren durch (einfache) Schönheitsreparaturen beseitigen lassen. Das Rauchen in einer Mietwohnung geht jedoch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadenersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.
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27.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · Prozessrecht
Ohne Erlaubnis des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten, § 540 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Untervermietung ohne Erlaubnis kann den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen (BGH 25.10.23, VIII ZR 147/22; 2.2.11, VIII ZR 74/10), vorausgesetzt, er kann dem Mieter die Untervermietung nachweisen. Der BGH musste in einem Räumungsrechtsstreit entscheiden, ob die Vermieterin den Nachweis ...
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24.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · Gebührenrecht
Für die Vergütung von Anwälten, die bei der Errichtung bzw. Gestaltung eines Mietvertrags mitwirken, gibt es verschiedene Berechnungen und Bemessungsgrundlagen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den möglichen Gebühren und anwaltlichen Hinweispflichten.
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06.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
Im ersten Teil des Beitrags haben wir die Voraussetzung der Einberufung der Versammlung dargestellt. Teil 2 befasst sich mit den weiteren Neuerungen, die das WEMoG bei der Eigentümerversammlung eingeführt hat.
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06.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · Heizungsgesetz
In unserer aktuellen Sonderausgabe zum Thema „Heizungsgesetz: Praktische Bezüge der Neuregelungen zum WEG-Recht“ haben wir dargestellt, wie sich das neue Recht konkret auf Eigentümergemeinschaften auswirkt ( iww.de/s10597 ). Hieran schließt der folgende Beitrag an.
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06.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · Nebenkosten
Art. 14 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, BEG-IV, räumt mit Wirkung ab 1.1.25 (BGBI. 2024 l, Nr. 323 v. 29.10.24, S. 10 u. S. 34) durch § 556 Abs. 4 BGB (neu) dem Vermieter das Recht ein, zwecks Einsichtnahme durch den Mieter, Abrechnungsbelege statt in Papierform, wahlweise „elektronisch bereitzustellen“. Zwar wird im Grundsatz das mieterliche Einsichtsrecht in die Original-Belege beibehalten. Dieses Recht wird jedoch dahin eingeschränkt, dass der Vermieter alternativ die ...
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06.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · Wertberechnung
Bereits seit Ende 2020 sieht § 554 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB einen Anspruch des Mieters auf Erlaubnis baulicher Veränderungen der Mietsache vor, die der Barrierereduzierung für Menschen mit Behinderungen dienen. Der BGH hatte nun Gelegenheit, sich mit der Frage der Bemessung der für den Instanzenzug entscheidenden Frage der Rechtsmittelbeschwer aus der Perspektive des Vermieters zu befassen, der zur Duldung verurteilt worden ist.
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06.01.2025 · Fachbeitrag aus MK · Vorvertragliche Auskunftspflicht
Die Vorschriften über die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete auf angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) beschäftigen den BGH regelmäßig. In der hier vorgestellten Entscheidung hat er sich mit
der streitträchtigen Rechtsfrage des Umfangs der vorvertraglichen Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a S. 1 BGB befasst.
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06.01.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Wohnungseigentümer haften für Schäden durch verweigerte Instandsetzungsmaßnahmen nur, wenn sie nicht für die Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder nicht an der Eigentümerversammlung teilgenommen haben. Ein pflichtwidriges Abstimmungsverhalten ist nur zu vertreten, wenn die Eigentümer über den Instandsetzungsbedarf und die Auswirkungen auf das Sondereigentum informiert wurden (LG München I 14.3.24, 1 S 8212/23, Abruf-Nr. 245350 ).
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06.01.2025 · Nachricht aus MK · Teilungserklärung
Dem grundbuchamtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach dem WEG steht nicht entgegen, dass der Aufteilungsplan nicht in elektronischer, sondern in Papierform eingereicht wurde. Wurde der Aufteilungsplan zudem in einem Format größer als DIN A3 vorgelegt, ist dies ebenfalls unschädlich (OLG München 4.9.24, 34 Wx 224/24, Abruf-Nr. 245349 ).
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