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  • · Fachbeitrag · Koalitionsvertrag

    Das sind die Kernaussagen zum Mietrecht

    von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen

    | Nach der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.25 haben die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD in den neuen Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vom 9.4.25 gemündet. Im Folgenden stellen wir dessen Kernaussagen mit mietrechtlichem Fokus zu den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiepolitik sowie zwei neue Gesetzentwürfe dar. |

    1. Kernaussagen

    Im Wesentlichen sind die folgenden Punkte zu Mietrecht im weiteren Sinne enthalten:

     

    • Wohnen soll für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestaltet werden.