Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Eigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung von § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume (BGH 25.10.13, V ZR 230/12, Abruf-Nr. 133765 ).
Beim Jahresstichwortverzeichnis für 2013 ist uns in der Ausgabe 1/2014 ein Fehler unterlaufen. Abgedruckt wurde das Jahresstichwortverzeichnis 2011. Das richtige Stichwortverzeichnis finden Sie auf der Homepage von MK ...
Gewinnt der Vermieter den Räumungsrechtsstreit, ist zwar eine wichtige, aber nicht die letzte Hürde bis zur endgültigen Räumung der Wohnung genommen. Was bei der Räumungsvollstreckung zu beachten ist und wann der ...
1. Dem Ersteher einer Wohnungseigentumseinheit steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist. 2. Der Ersteher kann von einem Mieter, der die Eigentumswohnung im Rahmen einer gewerblichen Weitervermietung an einen Endmieter zu Wohnzwecken vermietet hat, trotz Wirksamkeit der auf § 57a ZVG ...
Ein Vermieter, der dem Mieter vor Insolvenzreife Räume überlassen hat, ist regelmäßig Altgläubiger. Er erleidet keinen Neugläubigerschaden infolge der Insolvenzverschleppung, weil er sich bei Insolvenzreife nicht ...
Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung liegt in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags. Hierfür muss der Immobilienmakler seinem am Kauf interessierten Kunden im allgemeinen nicht nur das ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Die Zahlung der Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer „gleichgestellten Forderung“ i.S. von § 135 Abs. 1 InsO dar, die gegebenenfalls der insolvenzrechtlichen Anfechtung unterliegt.