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  • 20.02.2014 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Anfechtung bei Überlassung der Mietsache durch Gesellschafter

    Die Zahlung der Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer „gleichgestellten Forderung“ i.S. von § 135 Abs. 1 InsO dar, die gegebenenfalls der insolvenzrechtlichen Anfechtung unterliegt.