Die Einziehungsbefugnis hinsichtlich der nach § 148 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 2 ZVG der Beschlagnahme unterliegenden Mietforderungen steht ausschließlich dem Zwangsverwalter zu, der das beschlagnahmte Grundstück für Rechnung des Vollstreckungsschuldners verwaltet (BGH 5.2.09, IX ZR 21/07). Daher ist während des laufenden Zwangsverwaltungsverfahrens der Zwangsverwalter alleiniger Anfechtungsgegner hinsichtlich an ihn geleisteter Zahlungen.
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Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
Erst bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung stellt ein Befall mit Legionellen einen Mangel dar, der den Mieter zur Mietminderungberechtigt (AG München 25.6.14, 452 C 2212/14).
1. Der Eigentümer kann von einem – bösgläubigen bzw. auf Herausgabe verklagten – Untermieter, der lediglich einen Teil des dem Hauptmieter überlassenen Hauses in Besitz hat, nur die auf diesen Teil entfallenden ...
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Die Frist für die Erklärung des Widerspruchs gegen die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545 Abs. 1 BGB) wird durch eine vor Fristablauf eingereichte und gemäß § 167 ZPO „demnächst“ zugestellte Räumungsklage gewahrt (BGH 25.6.14, VIII ZR 10/14, Abruf-Nr. 142318 ).