Wird eine Mietsache doppelt vermietet und an den einen Mieter überlassen, kann der andere Mieter Schadenersatz verlangen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Mietsache nicht mehr vom besitzenden Mieter zurückerlangen kann. Der Schadenersatzanspruch verjährt in der dreijährigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Sie beginnt mit der Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 1 BGB). Dies ist bereits der Eintritt der Unmöglichkeit und damit eines ersten (Teil-)Schadens. Die Unmöglichkeit tritt nicht erst nach ...
Gehen die Gästezahlen eines in einem Einkaufszentrum betriebenen Restaurants zurück, weil eine gleichfalls im Einkaufszentrum gelegene Veranstaltungshalle wegen einer Nutzungsuntersagungsverfügung nicht betrieben ...
Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, ...
Seit der ZPO-Reform im Jahre 2002 hat der BGH sich in nennenswerter Weise mit wohnraummietrechtlichen Verfahren befasst. Auch in den letzten Jahren hat der BGH zahlreiche wegweisende Urteile gefällt, deren Kenntnis für die mietrechtliche Beratung unerl ässlich ist. Die folgende Rechtsprechungsübersicht fasst die Entscheidungen des für Wohnraummietsachen zuständigen VIII. Senats von 2013 bis einschließlich März 2015 zusammen, geordnet nach den Paragrafen, zu denen sie ergangen sind bzw. für die sie heute ...
Gegen einen formularmäßigen Ausschluss des Konkurrenzschutzes auch in Verbindung mit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Betriebspflicht – bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
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Trotz Einführung des neuen § 565 BGB stellen sich bei der gewerblichen Zwischenvermietung von Wohnraum in der Praxis viele Fragen. Dieser Beitrag zeigt, welche Rechtsfolgen bei der Beendigung des Hauptmietverhältnisses eintreten und zwar insbesondere zur Herausgabepflicht des Mieters, dem Schicksal der Mietsicherheit und der Mitteilung bei Vermieterwechsel.