Bei der Prüfung, ob ein von der Kanzlei versendetes Dokument erfolgreich bei Gericht eingegangen ist, ist anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, ob sich die automatisierte Eingangsbestätigung auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte (BFH 31.8.23, VIa ZB 24/22, Beschluss).
Angela Hamatschek aus Österreich berät Steuerberater und Steuerfachangestellte zu allem außer Steuern. Wie findet man heutzutage Mitarbeitende? Wie sollte Führung in der Kanzlei aussehen, damit diese sich nicht von ...
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung für die verpflichtende Übermittlung elektronischer Dokumente auf 52d FGO hin, so ist sie nicht unrichtig i. S. des § 55 Abs. 2 S. 1 FGO.
Die App der Finanzverwaltung„ MeinELSTER+“ ermöglicht Steuerpflichtigen, ihre Belege für die Einkommensteuererklärung das ganze Jahr über online zu sammeln. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Belege ...
Nachdem die EU-Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von ...
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Wenn der Gesetzgeber den Entwurf des Wachstumschancengesetzes unverändert annimmt, werden Rechnungen sowohl im Format XStandard- als auch im Format ZUGFeRD-Format (Version 2.0.1 und höher) nach dem 31.12.24 als strukturierte elektronische Formate gelten, die den europäischen Standards für elektronische Rechnungsstellung entsprechen.