Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (vom 6. Juli 2012 – 11 V 1706/12 E) deutlich gemacht, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht etwa deshalb unrichtig ist, weil sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält. Die im summarischen Aussetzungsverfahren getroffene Entscheidung betrifft eine in der Finanzverwaltung standardmäßig verwendete Rechtsbehelfsbelehrung. Diese weist Steuerpflichtige unter anderem darauf hin, dass der ...
Kennen Sie die Geschichte vom 900-EUR-Teppich, der bei einer Auktion 7,2 Mio. EUR erzielt hat? Oder die Vase, die ein britisches Geschwisterpaar bei der Hausauflösung fand und die bei einer Auktion 50 Mio.
Wenn man drei Wochen in den Urlaub fährt, gibt es viele Kleinigkeiten, die noch erledigt werden müssen. Viel weitreichender sind die Regelungen für einen Notfall. Wer springt ein und vertritt den Berater? Wie läuft ...
Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird. Die Aufhebung kann nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur erfolgen, wenn die Ungewissheit über die Voraussetzungen für die Entstehung des Steueranspruchs beseitigt ist (FG Münster 25.5.2012, 4 K 511/11 E).
Jüngst versieht die Finanzverwaltung die Anrechnungsverfügungen in Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Eheleuten ausnahmslos mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Zu Beginn dieser Praxis enthielten die ...
Der 2. Senat des FG Münster hat in zwei aktuell veröffentlichten Urteilen (10.5.12, 2 K 1947/00 E, 2 K 1950/00 E) klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden. Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen ...