In immer mehr Kanzleien dienen digitale Plattformen als zentrale Schnittstelle zwischen Kanzlei und den Mandanten. Sie erhoffen sich so eine effiziente, sichere und benutzerfreundliche Kommunikation mit den Mandanten. Außerdem befreit man die Mandanten und die Kanzlei so von starren Bürozeiten (Stichwort 4-Tage-Woche). Allerdings gibt es eine Fülle an Systemen. Der Beitrag will hier eine Orientierung liefern.
Steuerberater haben ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mandanten, die die Rechnung nicht zahlen, was sich in der Praxis häufig als durchaus wirksames Mittel erweist. Jedoch gibt es mittlerweile Entscheidungen, ...
Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen ...
In dieser Episode vom Steuermannschaft-Podcast widmen sich Daniel Kubitza und sein Gast Susanne Pannenbäcker, eine Expertin im Bereich Personalmanagement von der Jost AG, dem hochaktuellen Thema der Mitarbeitergewinnung und -bindung sowie dem Spezialfall der Personalrückgewinnung. Pannenbäcker spricht über die zunehmende Relevanz des sogenannten „Boomerang hiring“ im Kontext des eklatanten Fachkräftemangels in der Steuerbranche. In diesem Zusammenhang behandeln die beiden auch die menschliche Komponente ...
Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer ...
In Folge 27 von Irgendwas mit Steuern ist Andreas Bauer zu Gast, der als Jurist beim Hessischen Finanzministerium arbeitet. Warum hat er sich für diesen Weg entschieden? Wie agiert die Steuerfahndung? Warum sind manche ...
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Das FG Niedersachsen (2.7.24, 7 K 186/23 und 7 K 187/23) hat die Wirksamkeit der „Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer“ (StBPPV) bestätigt. Die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) sei verfassungsgemäß. Der BFH (17.4.24, X B 68,69/23) hatte zuvor Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit geäußert.