In dem Erfordernis, dass eine als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennende Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt werden muss (§ 32 Abs. 3 S. 2 StBerG), liegt keine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; FG Hamburg 19.3.24, 5 K 113/23, NZB BFH VII B 52/24).
In dieser Episode des Steuermannschaft Podcasts begrüßt Daniel Kubitza den Strategie- und Kanzleiberater Ulf Hausmann. Hausmann teilt seine interessante Reise beginnend mit der Entscheidung zwischen Toningenieur und ...
Ab 2028 wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank (VDB) die Verwaltung von Generalvollmachten vereinfachen. Sie soll den Verwaltungsaufwand für Steuerberater, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger erheblich ...
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (BGH 26.9.24, III ZB 82/23, Beschluss).
Wegen der grundsätzlichen Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung (vgl. § 612 BGB) trifft den Anwalt im Rahmen eines Honorarprozesses regelmäßig nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er bei ...
In der aktuellen Episode des Steuermannschaft Podcasts begrüßt Daniel Kubitza Alexander Horst, einen langjährigen Freund und erfahrenen Steuerberater. Alexander teilt seinen beeindruckenden Karriereweg, der von einem ...
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Ein Terminsverlegungsantrag beim FG ist formlos möglich. Ferner bedarf es im Fall der Verlegung wegen Krankheit zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht eines amtsärztlichen Attests, es genügt eine einfache ärztliche Krankschreibung (BFH 27.8.24, VIII B 74/23, Abruf-Nr. 243743 ).