Das „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ verfolgt insbesondere das Ziel, den betroffenen Organen die Möglichkeit einzuräumen, Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Hintergrund des Gesetzes sind die Erfahrungen, die die Kammern in den Zeiten der COVID-19-Pandemie gemacht haben, als sie in ihrer ...
In dieser Podcast-Episode von “Irgendwas mit Steuern” spricht Kai Bullmann über verschiedene Wege, den Steuerberater zu erlangen, einschließlich des traditionellen Akademikerwegs und des weniger bekannten ...
Der BGH (6.2.24, II ZB 23/22, Beschluss) hat entschieden, dass Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.24 nicht mehr verpflichtet sind, den Namen eines Partners im Firmennamen zu führen. Es reicht aus, den Zusatz ...
Das LSG Bayern (19.6.24, L 16 BA 72/22) hat entschieden, dass eine Steuerberaterin, die ab dem 1.4.18 als vermeintlich freiberufliche Mitarbeiterin in einer Steuerberatungskanzlei tätig war, als abhängig Beschäftigte einzustufen ist und somit der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt. Trotz flexibler Arbeitszeiten und einer umsatzbasierten Vergütung erkannte das Gericht eine deutliche Eingliederung in den Kanzleibetrieb, wodurch die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung ...
In der heutigen Ausgabe von „Irgendwas mit Steuern“ haben wir das Vergnügen, mit Prof. Dr. Falko Tappen zu sprechen, einem angesehenen Experten für betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Prof. Tappen teilt spannende ...
In der aktuellen Podcast-Episode begrüßen wir Christian Friese von der ETL-Gruppe, einem führenden Unternehmen im Bereich Steuerberatung in Deutschland. Er spricht über die Ursprünge der ETL-Gruppe, die 1971 von ...
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Der BFH (30.8.24, V R 1/24, Beschluss) hat die Revision eines Klägers als unzulässig verworfen, weil die Revisionsschrift in einem falschen Dateiformat eingereicht wurde. Die Prozessbevollmächtigten hatten das Dokument als Word-Datei (DOCX) statt im vorgeschriebenen PDF-Format übermittelt. Der BFH bestätigte, dass nur die in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vorgeschriebenen Formate zulässig sind. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde abgelehnt.